Führerscheinklassen

Infos zu den Führerscheinklassen

Führerscheinklasse

Führerscheinklasse B

Diese Fahrerlaubnis gilt für Kraftfahrzeuge, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge der Führerscheinklassen AM, A1, A2, und A.

Führerscheinklasse

Führerscheinklasse BE

Diese Fahrerlaubnis gilt für Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern sie die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder des Sattelanhängers von 3500 kg nicht übersteigen. Max. zG der Kombination: 7 t.

Führerscheinklasse

Zusätzliche Fahrerlaubnis B96

Diese Fahrerlaubnis kann für Fahrzeugkombinationen erteilt werden die aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, falls die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, allerdings 4250 kg nicht übersteigt.

Führerscheinklasse

Zusätzliche Fahrerlaubnis B196

Diese Fahrerlaubnis kann für Krafträder erteilt werden mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt (auch mit Beiwagen).

Führerscheinklasse

Führerscheinklasse A

Diese Fahrerlaubnis wird für das Fahren von Krafträdern mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und/oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von mehr als 15 kW und/oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und/oder mit einer Leistung von mehr als 15 kW erteilt (auch mit Beiwagen).

Führerscheinklasse

Führerscheinklasse A2

Diese Fahrerlaubnis wird für das Fahren von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt erteilt (auch mit Beiwagen).

Führerscheinklasse

Führerscheinklasse A1

Diese Fahrerlaubnis wird für das Fahren von Krafträdern mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW erteilt (auch mit Beiwagen).

Führerscheinklasse

Führerscheinklasse AM

Diese Fahrerlaubnis wird für das Fahren von zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträdern sowie vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen erteilt; max. 45 km/h bbH; Elektromotoren bis 4 KW, Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum.

Führerscheinklasse

Führerscheinklasse L

Diese Fahrerlaubnis wird für das Fahren von Zugmaschinen erteilt, die nach ihrer Bauart zur Verwendung von land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken bestimmt und auch für diese Zwecke eingesetzt werden, max. Geschwindigkeit 40km/, in Kombination aus diesem Fahrzeug mit Anhänger verringert sich die max. Geschwindigkeit auf 25km/h.

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