Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Du kannst dich 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters anmelden.

Hier geht es zur Anmeldung.

  • Biometrisches Lichtbild.
  • Sehtest.
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.
  • Kopie des Ausweises.


Weitere Informationen unter Kontakt & Anmeldung.

Der Grundstoff für den Ersterwerb einer Führerscheinklasse (gilt für alle Führerscheine) umfasst 12 Doppelstunden. Bei Erweiterung nur 6 Doppelstunden.

Der Zusatzstoff für Klassen A, A1 und A2 = 4 Doppelstunden.
Klassen B, L und AM = 2 Doppelstunden.

Ein Unterrichtsabend (90 Minuten / eine Doppelstunde).

Der theoretische Unterricht ist insgesamt 2 Jahre gültig.

Der Führerscheinantrag ist 1 Jahr gültig. Innerhalb dieses Jahres solltest du die Theorieprüfung bestehen. Nach bestandener Theorieprüfung hast du 1 Jahr Zeit um die praktische Prüfung zu bestehen.

Die praktische Ausbildung wird mit der theoretischen Ausbildung verknüpft. Während der theoretischen Ausbildung kann mit dem Fahren begonnen werden, damit die Ausbildungsinhalte besser nachvollziehbar sind.

Sobald die Grundausbildung abgeschlossen ist, beginnt man mit den Sonderfahrten. Dann vergeht nicht mehr viel Zeit bis zur praktischen Prüfung.

Das ist von Schüler zu Schüler unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Konzentration, Aufnahmefähigkeit, Sprachbarrieren, erlernen der Blicktechnik, Alter, Selbstvertrauen, Ausgeglichenheit, Kommunikation mit dem Fahrlehrer usw.

Es gibt Pflichtfahrten (Autobahn-, Überland- und Nachtfahrt) die nach der Grundausbildung absolviert werden müssen.

Du hast jederzeit die Möglichkeit, eine Automatik-Ausbildung zu absolvieren. Du darfst dann allerdings nur Automatik-Fahrzeuge fahren. Solltest du irgendwann ein Schalt-Fahrzeug fahren wollen, musst du eine praktische Prüfung auf einem Schalt-Fahrzeug ablegen.

Jeweils nach der Fahrstunde, ansonsten sind nach Absprache mit der Fahrschule Abschlagzahlungen möglich.

Das hängt mit den gefahrenen Fahrstunden zusammen.
Feste Beträge wie Grundbetrag, besondere Ausbildungsfahrten und Prüfungsgebühren kann man sich allerdings im Voraus errechnen.

Preisbeispiel:

Grundgebühr = 339 €
Fahrstunden (15x) = 675 €
Sonderfahrten (12x) = 780 €
Prüfungen (Th./Pr.) = 199 €

Gesamt = 1.993 €

Dazu kommen noch Beiträge für das Straßenverkehrsamt, für den TÜV und für euer Lernmaterial.

Es ist möglich, in 12 verschiedenen Sprachen die Prüfung abzulegen:

Englisch, Französisch, Hocharabisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch.

Wir beraten dich gerne.

Ist das Mindestalter erreicht, dann in der Regel ja.

Wer bei der theoretischen oder praktischen Prüfung durchfällt, muss 14 Tage warten und darf dann die Prüfung wiederholen.

Bei erheblichen Fehlern oder bei der Wiederholung und Häufung von verschiedenen Fehlern, die als Einzelfehler in der Regel noch nicht zum Nichtbestehen führen.

Dann ist die Prüfung nicht bestanden und beendet. Dein Fahrlehrer greift selbstverständlich nur dann ein, wenn es eine unbedingte Notwendigkeit gibt.

Jetzt unverbindlich anfragen und beraten lassen