Führerschein B197
Schaltwagen fahren und auf Automatikwagen die praktische Prüfung absolvieren?
B197 – Schalten oder Automatik? Du entscheidest!
Mit dem Führerschein B197 lernst du beides: Schalt- und Automatikwagen. Du startest mit ein paar Schaltstunden, beweist dein Können in einer kurzen Testfahrt – und danach geht’s entspannt mit dem Automatikwagen zur praktischen Prüfung. So bist du ready für alle Autos und flexibel unterwegs.
Wie genau läuft die Ausbildung ab (B197)?
Smart fahren lernen
Wir starten mit einem Automatikwagen, damit du entspannt die Grundlagen des Autofahrens lernst.
Nach etwa 6–10 Fahrstunden steigst du auf einen Schaltwagen um und übst das Schalten. Sobald du die Schaltkompetenz drauf hast, bestätigen wir das in einer kurzen 15-minütigen Testfahrt.
Danach geht’s zurück in den Automatikwagen zur praktischen Prüfung – so bist du flexibel für alle Autos unterwegs.
Welchen Nachteil hat B197?
Auf jeden Fall keinen finanziellen Nachteil. Die Ausbildung wird in die derzeitige Führerscheinausbildung integriert. Zusätzliche Fahrstunden fallen nicht an.
Folgeführerscheine müssen auf einem Schaltwagen absolviert werden, ansonsten wird die Erlaubnis auf Automatikwagen begrenzt.
Wie sieht es mit derzeitigen Automatikführerscheinen aus?
Durch eine erfolgreich absolvierte Schaltwagenausbildung in der Fahrschule, kann die Schlüsselzahl 78 aus dem Führerschein zu der Schlüsselzahl 197 geändert werden.
Muss man das machen bzw. vorher beim Führerscheinantrag angeben?
Nein, ihr könnt euch wie gewohnt auf einem Schaltwagen ausbilden lassen und bekommt den Führerschein Klasse B ohne Schlüsselzahl 197 eingetragen.
Wenn ihr euch bei der Antragsabgabe unsicher seid, wird der Führerschein noch nicht erstellt und erst nach bestandener Prüfung gedruckt. Auch nachträgliche Änderungen (während der Ausbildung) sind möglich.
Wie sieht es mit dem Fahren im Ausland aus?
Die Schlüsselzahl 197 ist rein national und führt nicht dazu, dass man im Ausland nur Automatikwagen fahren darf. Das Fahren von beiden Fahrzeugvarianten (Automatik- und Schaltwagen) ist im Ausland erlaubt.